{"id":28307,"date":"2023-03-01T10:51:21","date_gmt":"2023-03-01T09:51:21","guid":{"rendered":"https:\/\/www.iamstudent.de\/blog\/?p=28307"},"modified":"2023-03-01T15:46:52","modified_gmt":"2023-03-01T14:46:52","slug":"verlustvortrag-studienkosten-zurueckholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.iamstudent.de\/blog\/verlustvortrag-studienkosten-zurueckholen\/","title":{"rendered":"Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr Studierende: Mit dem Verlustvortrag Studienkosten zur\u00fcckholen!"},"content":{"rendered":"<p>Studieren ist teuer \u2013 Fachliteratur, ein Laptop oder Tablet, Semester- und Studiengeb\u00fchren, Studienreisen und Auslandssemester. All das kostet Geld. Aber gibt es nicht einen Weg, das Geld daf\u00fcr irgendwie zur\u00fcckzuholen? Oh ja, aber nicht in jedem Fall. Hier erf\u00e4hrst du, wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzen kannst \u2013 und im besten Fall sehr viel Geld sparst.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><\/h2>\n<h2><strong>Was ist ein Verlustvortrag?<\/strong><\/h2>\n<p>Studierende haben oft mehr Ausgaben als Einnahmen. Selbst mit Nebenjob oder Werkstudentent\u00e4tigkeit verdienen die meisten weniger als den Steuerfreibetrag (2023: 10.908\u20ac). Daher zahlen sie keine Steuer und k\u00f6nnen ihre Studienkosten folglich auch nicht direkt davon absetzen.<\/p>\n<p>Du kannst deine Studienkosten aber unter bestimmten Voraussetzungen dennoch geltend machen \u2013 mit dem sogenannten <strong>Verlustvortrag<\/strong>. Wenn deine Studienkosten deine Einnahmen \u00fcbersteigen, dann entstehen dir Verluste. Damit diese Verluste nicht einfach verpuffen, gibt es die M\u00f6glichkeit, sie vom Finanzamt vormerken zu lassen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">\u00dcbrigens: BAf\u00f6G und Studienkredite z\u00e4hlen nicht als Einnahmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><\/h3>\n<h3><strong>Verlustvortrag: Studienkosten zur\u00fcckholen \u2013 auch nach Studienende<\/strong><\/h3>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-28309\" src=\"https:\/\/iam-blog-de.gumlet.io\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/iamstudent-Verlustvortrag-Studienkosten-zurueckholen-%E2%80%93-auch-nach-Studienende-800x534.jpg\" alt=\"Verlustvortrag auch nach Abschluss zur\u00fcckholen\" width=\"800\" \/><\/p>\n<p>Das Prinzip funktioniert so: Mittels Verlustvortrags werden deine Verluste aus dem zur\u00fcckliegenden Studienjahr in das darauffolgende Jahr \u00fcbertragen. Hast du auch im Folgejahr Verluste, kannst du diese weiter vortragen. Das funktioniert f\u00fcr mehrere Jahre in Folge f\u00fcr die Dauer deines Studiums. So sammelst du Verluste an. Wenn du dann nach Abschluss des Studiums im ersten Job zum ersten Mal Steuern zahlen musst, k\u00f6nnen deine Verluste mit der bezahlten Steuer verrechnet werden. Das Ergebnis ist eine Steuererstattung von <strong>bis zu 5.000\u20ac<\/strong>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Wer kann einen Verlustvortrag geltend machen?<\/strong><\/h3>\n<p>Leider k\u00f6nnen nicht alle Studierenden ihre Studienkosten als Verlust geltend machen und vortragen. Das funktioniert nur mit sogenannten <strong>Werbungskosten<\/strong>. Nur die <strong>Studienkosten f\u00fcr ein Zweitstudium <\/strong>gelten als Werbungskosten.<\/p>\n<p>Der pr\u00e4zisere und steuerrechtlich korrekte Begriff ist <strong>Zweitausbildung<\/strong>. Eine Zweitausbildung liegt vor, wenn du einen <strong>ersten berufsqualifizierenden Abschluss<\/strong> durch eine mindestens 12-monatige Berufsausbildung oder ein Studium erlangt hast. Der h\u00e4ufigste Fall f\u00fcr eine Zweitaubildung ist das <strong>Masterstudium<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Ausnahme duales Studium: <\/strong>Die Kosten f\u00fcr ein duales Studium k\u00f6nnen immer als Werbungskosten abgesetzt werden \u2013 auch wenn es dein erstes Studium ist.<\/p>\n<p>Weitere <strong>Beispiele<\/strong> <strong>f\u00fcr Zweitausbildungen <\/strong>sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Masterstudium<\/li>\n<li>Bachelorstudium nach abgeschlossener (mindestens 12-monatiger) Berufsausbildung<\/li>\n<li>Zweites Bachelorstudium nach abgeschlossenem ersten Bachelorstudium<\/li>\n<li>Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst, da das erste (juristische) Staatsexamen als berufsqualifizierender Abschluss gilt<\/li>\n<li>Zweites Staatsexamen<\/li>\n<li>Master of Business Administration (MBA)<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Umkehrschluss bedeutet das, dass du <strong>f\u00fcr dein Erststudium keinen Verlustvortrag<\/strong> machen kannst. Dagegen wurde bereits geklagt. Das <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/bvg20-002.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesverfassungsgericht entschied mit Beschluss vom 19. November 2019<\/a> jedoch, dass die steuerliche Regelung verfassungsgem\u00e4\u00df ist und Erstausbildungskosten weiterhin nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Studierende im Bachelor profitieren also weiterhin nicht vom Verlustvortrag, wenn sie keine vorherige Berufsausbildung abgeschlossen haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">Hinweis: Die <strong>Kosten f\u00fcr ein<\/strong> <strong>Erststudium<\/strong> k\u00f6nnen nur als sogenannte <strong>Sonderausgaben<\/strong> geltend gemacht werden. Der Nachteil gegen\u00fcber Werbungskosten besteht darin, dass sie auf 6.000\u20ac pro Jahr begrenzt sind und nur im jeweiligen Jahr geltend gemacht \u2013 also nicht ins Folgejahr vorgetragen \u2013 werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Welche Kosten kann ich geltend machen?<\/strong><\/h3>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-28310\" src=\"https:\/\/iam-blog-de.gumlet.io\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/iamstudent-Welche-Kosten-kann-ich-geltend-machen-800x533.jpg\" alt=\"Welche Kosten kann ein Studi geltend machen?\" width=\"800\" \/><\/p>\n<p>Studierende k\u00f6nnen bei der Steuererkl\u00e4rung grunds\u00e4tzlich alles absetzen, was auch Arbeitnehmenden zusteht: Fahrtkosten (zur Uni, Lerngruppe oder Bib), Arbeitsmittel (wie die Kosten f\u00fcr einen Laptop oder B\u00fcromaterial), Kontof\u00fchrungsgeb\u00fchren, Bewerbungskosten, Telefonkosten, <a href=\"https:\/\/www.iamstudent.de\/blog\/arbeitszimmer-als-student-absetzen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kosten f\u00fcr ein Arbeitszimmer<\/a>, Umzugskosten und zus\u00e4tzlich nat\u00fcrlich auch die Studiengeb\u00fchren.<\/p>\n<p>F\u00fcr viele dieser Kosten gibt es Pauschalen. In den meisten F\u00e4llen musst du deine Ausgaben also nicht belegen. Kaufe Arbeitsmittel und -ger\u00e4te auf eigene Rechnung und bewahre die Belege deiner Ausgaben aber am besten auf.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Wie kann ich einen Verlustvortrag geltend machen?<\/strong><\/h3>\n<p>Damit deine Verluste vermerkt werden, musst du einen Antrag beim Finanzamt stellen. Das funktioniert, indem du eine Steuererkl\u00e4rung abgibst. Im Hauptvordruck musst du die Zeile \u201eErkl\u00e4rung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags\u201c ankreuzen. Besonders schnell und einfach machst du den Verlustvortrag mit einer guten Steuersoftware, wie zum Beispiel <a href=\"http:\/\/www.smartsteuer.de\/online\/studenten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">smartsteuer<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h3><strong>Wie lange r\u00fcckwirkend ist ein Verlustvortrag m\u00f6glich?<\/strong><\/h3>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-28311\" src=\"https:\/\/iam-blog-de.gumlet.io\/blog\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/iamstudent-Wie-lange-r%C2%81ckwirkend-ist-ein-Verlustvortrag-m%C2%94glich-800x534.jpg\" alt=\"Verlustvortrag r\u00fcckwirkend\" width=\"800\" \/><\/p>\n<p>Ein Verlustvortrag ist <strong>grunds\u00e4tzlich bis zu 4 Jahre r\u00fcckwirkend<\/strong> nach Anfall des Verlusts m\u00f6glich. Wenn du f\u00fcr das jeweilige Jahr bislang noch keine Steuererkl\u00e4rung abgegeben hast, kannst du den Verlust<strong> sogar f\u00fcr die letzten 7 Jahre r\u00fcckwirkend <\/strong>angeben. Das hei\u00dft: Auch wenn du dein Studium schon abgeschlossen hast, kannst du deine Kosten f\u00fcr das Studium und die daraus resultierenden Verluste noch geltend machen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Fazit<\/strong><\/h2>\n<p><div class=\"embed-responsive embed-responsive-16by9\"><iframe name=\"YouTubeFrame\" title=\"YouTube Video Frame\" loading=\"lazy\" class=\"embed-responsive-item\" src=\"https:\/\/www.youtube-nocookie.com\/embed\/dVr0czZlyeg\" frameborder=\"0\" allowfullscreen><\/iframe><\/div>\u00a0Eine Steuererkl\u00e4rung zu machen, lohnt sich schon w\u00e4hrend des Studiums. Auch wenn du noch kein oder nur wenig Einkommen erzielst, kannst du die Steuererkl\u00e4rung daf\u00fcr nutzen, deine Studienkosten als Verluste durch das Finanzamt vormerken zu lassen \u2013 insbesondere f\u00fcr dein Masterstudium. Das gilt auch, wenn du dein Studium schon abgeschlossen hast. Du kannst deine Ausgaben f\u00fcr das Studium bis zu sieben Jahre r\u00fcckwirkend als Verlust geltend machen. Und das lohnt sich: Mit etwas Gl\u00fcck bekommst du beim Berufseinstieg eine Steuererstattung von bis zu 5.000\u20ac!<\/p>\n<div style='text-align:center' class='yasr-auto-insert-visitor'><\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Studieren ist teuer \u2013 Fachliteratur, ein Laptop oder Tablet, Semester- und Studiengeb\u00fchren, Studienreisen und Auslandssemester. All das kostet Geld. 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