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Arbeitszimmer als Student absetzen – geht das?


01.03.2023 · iamstudent Academy, Steuern · von Redaktion

Studierende verbringen viel Zeit am Schreibtisch – oder sollten es zumindest, wenn sie gute Noten schreiben möchten. Wer nicht nur einen Schreibtisch, sondern ein eigenes Zimmer zum Lernen und Arbeiten hat, kann die Kosten für das Arbeitszimmer unter Umständen in der Steuererklärung geltend machen. Welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst und wie du als Alternative auch mit der Homeoffice-Pauschale Geld sparen kannst – wir verraten es dir.

Arbeitszimmer als Studi absetzen.

Das gilt als häusliches Arbeitszimmer:

  • Dein Arbeitszimmer ist ein separater, abgeschlossener Raum. Dein WG-Zimmer oder ein getrennter Bereich in einem (WG-)Zimmer zählt leider nicht als Arbeitszimmer.
  • Du nutzt das Arbeitszimmer überwiegend (ca. 90 %) zum Lernen und Arbeiten.

Erfüllst du beide Bedingungen, kannst du einen prozentualen Teil der Kosten z. B. für Miete, Strom oder Heizung in der Steuererklärung absetzen und so Steuern sparen.

Nice to know: Bei der Steuererklärung für Studierende wird grundsätzlich zwischen Erst- und Zweitausbildung unterschieden. Je nachdem, ob es sich um dein erstes Studium (z.B. Bachelor) oder ein Zweitstudium (z.B. Master) handelt, kannst du deine Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen. Die Homeoffice-Pauschale bekommst du zwar in beiden Fällen, im Erststudium musst die sie aber als Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben haben den Nachteil, dass du maximal 6.000€ pro Jahr geltend machen kannst. Werbungskosten hingegen kannst du in unbegrenzter Höhe geltend machen – und auch über mehrere Jahre als Verlust vortragen. Diesen Vorteil kannst du während des Zweitstudiums nutzen.

Um den prozentualen Anteil zu berechnen, musst du auch kein Mathe-Genie sein. Die Formel ist nämlich simpel:

Beispiel: Deine gesamte Wohnung ist 40m² groß. Auf 11m² hast du ein Arbeitszimmer in einem separaten Raum eingerichtet.

Formel: Die Fläche des Arbeitszimmers (11m²) dividierst du durch die Gesamtfläche der Wohnung (40m²). Das Zwischenergebnis (0,275m²) multiplizierst du mit 100% und erhältst den prozentualen Anteil für dein Arbeitszimmer. In diesem Beispiel also 27,5%. Das bedeutet, du kannst 27,5% der Miet-, Strom- und Heizkosten, etc. für dein Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.

 

Was ist mit Schreibtisch, Stuhl & Co? Kann ich das von der Steuer absetzen?

Kann ich meinen Schreibtisch von der Steuer absetzen?

Deine Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch oder -stuhl kannst du in der Steuerklärung angeben. Und das Beste: Diese Kosten kannst du – unabhängig davon, ob du ein Arbeitszimmer besitzt oder nicht – geltend machen.

Bezahlst du für die Arbeitsmittel weniger als 800€ netto (ohne Mehrwertsteuer), kannst du die Gesamtkosten im Jahr der Anschaffung in der Steuererklärung eintragen. Übersteigen die Gesamtausgaben der Arbeitsmittel diesen Betrag, musst du sie ggf. abschreiben. Eine Abschreibung erfolgt in der Regel über mehrere Jahre und richtet sich nach den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Computer und Laptops bilden eine Ausnahme von dieser Regelung und dürfen auch dann in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben werden, wenn sie teurer als 800€ sind.

 

Kein Arbeitszimmer? Kein Problem! Einfach die Homeoffice-Pauschale als Alternative nutzen.

Homeoffice-Pauschale nutzen

Du hast kein Arbeitszimmer? Das ist kein Grund, sich zu ärgern. Die wenigsten Studierenden haben ein eigenes Zimmer zum Büffeln. Zum Glück gibt es eine Alternative: die Homeoffice-Pauschale.

Mit der Corona-Pandemie mussten viele Arbeitnehmer von jetzt auf gleich von zu Hause arbeiten. Dadurch fielen Fahrten zur Arbeit aus. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat der Gesetzgeber für die Jahre 2020, 2021 und 2022 die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese beträgt 5€ pro Arbeitstag und kann für maximal 120 Tage pro Jahr, also 600€ geltend gemacht werden.

Zunächst war die Pauschale bis 2022 befristet. Nun wurde sie sogar erweitert. Ab 2023 können statt 120 Tagen nun maximal 200 Tage, also 1.000€ geltend gemacht werden.

Die Homeoffice-Pauschale kannst du auch als Studi geltend machen, und zwar für Tage, an denen du die Vorlesungen im „Homeoffice“ verfolgt hast.

 

Steuern sparen dank Nebenkostenabrechnung! Das geht?

Eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen, bietet die Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung. Hier lassen sich die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen. Was das genau ist und welche Posten dazugehören, erklären wir dir in diesem Video:

 

Fazit

Unter bestimmten Bedingungen kannst du anteilig Kosten für Miete, Strom & Co. steuerlich geltend machen. Erfüllst du die Bedingungen nicht, musst du trotzdem nicht in die Röhre schauen, sondern hast seit 2020 mit der Homeoffice-Pauschale eine gute Alternative. Zudem kannst du unabhängig davon, ob du ein Arbeitszimmer besitzt oder nicht, Arbeitsmittel wie Bürostuhl, Schreibtisch, Laptop, etc. in deiner Steuererklärung angeben. Und auch mit der Nebenkostenabrechnung lässt sich einiges an Geld sparen.

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Für den Inhalt dieses Artikels sind ausschließlich die jeweiligen Expert:innen verantwortlich.

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