Steuererklärung für Studierende – warum sich die Abgabe lohnt iamstudent Academy Label

Alle Steuern Beiträge

Powered by smartsteuer

Steuererklärung für Studierende – warum sich die Abgabe lohnt


01.03.2023 · iamstudent Academy, Steuern · von Redaktion

Der Studienalltag ist oft eng getaktet. Vorlesungen in der Uni besuchen, Referate vorbereiten, Hausarbeiten schreiben, Treffen mit der Lerngruppe und zudem am Wochenende im Café jobben – auch für Studierende ist Zeit ein knappes und wertvolles Gut. Warum solltest du dich da noch mit einer vermeintlich lästigen Materie wie der Steuererklärung beschäftigen? Wir haben die wichtigsten Gründe für dich zusammengetragen.

 

Gibt es eine Abgabepflicht für Studierende?

Vielleicht hast du dir während deines Studiums auch schon mal die Frage gestellt: Müssen Studierende eigentlich eine Steuererklärung abgeben? Nun, das lässt sich rasch klären. Steuerpflicht ja oder nein – darüber entscheiden vor allem deine Einkommensverhältnisse.

Eine Pflichtveranlagung besteht beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Du bist verheiratet und hast die Steuerklasse 3, 5 oder 4 mit Faktor.
  • Während deines Studiums beziehst du Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Auf Deutsch: Du bist selbstständig tätig.
  • Auch Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, die den Betrag von 410€ übersteigen, müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Finanzierst du dir das Studium durch Nebenjobs und bist bei mehreren Arbeitgebern (in der Steuerklasse 6) angestellt, so kommst du um eine Steuererklärung nicht herum.
  • Das Gleiche gilt, wenn auf deiner Lohnsteuerkarte Steuerfreibeträge eingetragen sind, oder du Lohnersatzleistungen, etwa Elterngeld, beziehst.

Tipp: Gehörst du zu den Pflichtkandidaten, gilt es, in deiner Steuererklärung das Bestmögliche herauszuholen. Das gelingt dir am besten mit proaktiver Unterstützung einer Online-Steuerlösung wie zum Beispiel smartsteuer. So ist sichergestellt, dass du dein Steuersparpotenzial voll ausschöpfst.

 

Warum lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung besonders?

Lohnenswerte Steuererklärung

Als Studentin oder Student ohne Nebeneinkünfte oder einem nur geringen Einkommen musst du natürlich keine Steuererklärung machen. Doch grundsätzlich verschenkst du dann exklusive steuerliche Vorteile – wie eine nicht unerhebliche Steuererstattung zum Berufseinstieg.

Sind deine Studienausgaben höher als deine Einnahmen, kannst du den daraus entstehenden Verlust im Rahmen deines Zweitstudiums (z.B. Master), deiner Zweitausbildung oder im dualen Studium steuerlich geltend machen. Das nennt sich Verlustvortrag. Das Finanzamt vermerkt deine Ausgaben in diesem Fall als Verlust und verrechnet sie, sobald du (wieder) ein Einkommen hast. So sparst du eine Menge Steuern.

 

Was du im Studium steuerlich absetzen kannst

Warum sich die Steuererklärung für dich lohnt

Du kannst alle Ausgaben und Kosten, die im Rahmen deines Studiums anfallen, als Sonderausgaben oder Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das hängt davon ab, ob du dich in der Erst- oder Zweitausbildung befindest. Die Liste der absetzbaren Studienkosten ist lang. Dazu gehören beispielsweise Semesterbeiträge und -gebühren, Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel, Nachhilfestunden, Fahrtkosten zur Uni, der Bibliothek oder der Lerngruppe, Umzugskosten, aber auch Ausgaben für erforderliche Praktika oder ein anstehendes Auslandssemester.

Befindest du dich in Erstausbildung (z.B. Bachelorstudium ohne vorherige Berufsausbildung), kannst du deine Studienkosten als Sonderausgaben im anfallenden Steuerjahr geltend machen. Die Abzugshöhe ist hier allerdings auf maximal 6.000€ jährlich begrenzt.

Hinweis: Zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Kosten für Pflichtversicherungen, die Altersvorsorge und die Kosten für die Erstausbildung.

Absolvierst du eine Zweitausbildung (z. B. Masterstudium, Bachelorstudium nach abgeschlossener Berufsausbildung) oder ein duales Studium, so kannst du deine Ausgaben rund ums Studium als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe in der Steuererklärung angeben. Ein positiver Nebeneffekt von Werbungskosten ist zudem, dass sie als Verlust in die Folgejahre vorgetragen und angespart werden können. Es genügt ein Antrag beim zuständigen Finanzamt.

 

Top 5 Gründe für die Steuererklärung als Studi

Steuererklärung für Studis lohnt sich

  1. Pauschalen statt Belege: Studierenden und Arbeitnehmern stehen zahlreiche Pauschbeträge (z. B. für Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Internet, Telefonkosten, Homeoffice) zur Verfügung, die ohne Nachweis vom Finanzamt anerkannt und berücksichtigt werden. Das erspart dir lästiges und zeitaufwändiges Sammeln und Ordnen von Belegen. Hier ein lukratives Beispiel: Für die Werbungskosten gibt es ohne Nachweise eine Pauschale von 1.230€.
  2. In Erstausbildung (z. B. Bachelorstudium ohne vorausgegangene Berufsausbildung) kannst du die Kosten für dein Studium als Sonderausgaben bis 6.000€ jährlich geltend machen. Beziehst du zudem in einem Nebenjob ein steuerpflichtiges Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag (2023: 10.908€) liegt, kannst du dir auch die bezahlte und vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer mit deiner Steuererklärung wieder zurückholen.
  3. Als Studentin oder Student in Zweitausbildung oder im dualen Studium kannst du die Ausgaben für dein Studium als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe geltend machen. Werbungskosten können als Verluste auch über mehrere Jahre angespart werden. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich hier in jedem Fall – und zwar unabhängig von deiner Einkommenshöhe. Der Grund: Mittels Verlustvortrag kannst du deine Ausgaben für das Studium vom Finanzamt vormerken lassen. Verluste aus dem zurückliegenden Studienjahr werden in das nächste Jahr übertragen und nach Studienabschluss mit deinem Einkommen verrechnet. Dadurch zahlst du zum Berufseinstieg bzw. sogar in den ersten Jahren deines neuen Jobs deutlich weniger Steuern und erhältst eine schöne Erstattung (bis zu 5.000€). Der Verlust wird so lange vorgetragen, bis er aufgebraucht ist.
  4. Rückwirkende Steuererklärung: Studierende und Berufseinsteiger können ihre Steuerklärungen bis zu 4 Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen. Verluste können sogar bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
  5. Einfach, schnell und komplett online: Mit einer guten Online-Steuerlösung erledigst du deine Steuererklärung auch ohne Vorkenntnisse mit geringem Aufwand schnell und einfach selbst. Deine Eingaben werden auf Herz und Nieren geprüft und du siehst dank Live-Berechnung sofort, ob sich die Abgabe für dich lohnt. Wertvolle Steuertipps helfen dir dabei kein Geld an den Fiskus zu verschenken. So holst du das Maximum für dich heraus.

 

Fazit

 Für die meisten Studierenden lohnt es sich, eine Steuerklärung beim Finanzamt einzureichen – auch wenn sie nicht dazu verpflichtet sind. Studienkosten sind als Sonderausgaben oder Werbungskosten absetzbar. In deiner Erstausbildung lohnt sich eine Steuererklärung besonders, wenn du ein Einkommen hast, auf das du Lohnsteuer zahlst. Befindest du dich im Zweitstudium oder absolvierst ein duales Studium, zahlt sich die Abgabe der Steuererklärung in jedem Fall aus. Mithilfe des Verlustvortrags sicherst du dir zum Berufseinstieg eine beachtliche Steuererstattung.

Wie sehr hat dir dieser Artikel gefallen?
5/5 (2)

Für den Inhalt dieses Artikels sind ausschließlich die jeweiligen Expert:innen verantwortlich.

Weitere Beiträge