Rund ums Semesterticket: Das solltest du wissen – inkl. Gewinnspiel!

Rund ums Semesterticket: Das solltest du wissen – inkl. Gewinnspiel!


29.08.2023 · Evergreen, Lifestyle · von Sarah

Eines der praktischsten Dinge am Studi-Leben ist das Semesterticket. Für die Dauer eines Semesters kannst du mit den Öffis nach Lust und Laune durch die Stadt gondeln, in der du studierst. Und das ist nur das Minimum der Leistung. Denn je nach Region kann dein Studi-Ticket noch viel mehr. Was genau sowie alles weitere rund ums Semesterticket kannst du hier nachlesen.

Bevor wir uns auf die Details zum Semesterticket stürzen, möchten wir dich noch auf unser aktuelles Semesterticket-Gewinnspiel aufmerksam machen, bei dem du dein Semesterticket für das aktuelle Semester bzw. 49€-Ticket gewinnen kannst! Hier geht’s direkt zum Gewinnspiel auf iamstudent.de!

Dein Update zum 49-Euro-Ticket (Stand: Ende August 2023)

49 Euro Ticket für Studierende

Was ist das 49-Euro-Ticket?

Das 49-Euro-Ticket ist vom Bundestag beschlossen und befähigt alle Menschen in Verkehrsmitteln wie Bussen und Bahnen im Regionalverkehr und Nahverkehr für 49€ im Monat zu fahren.

Seit dem 1. Mai 2023 ist es im digitalen Abo verfügbar, deutschlandweit anwendbar und kann monatlich gekündigt werden. Das Ticket ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden.

Wo kaufe ich es?

Es ist bei allen Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünden erwerblich. Das Deutschlandticket wird digital angeboten – also per App oder auf einer Chipkarte.

Wie funktioniert die Finanzierung des 49-Euro-Tickets?

2023, 2024 und 2025 beteiligt sich der Bund an den Tickets mit je 1,5 Milliarden Euro jährlich. Für die andere Hälfte der Kosten sollen die Bundesländer aufkommen.

Was ist die Regelung für Fahrräder und Co. beim 49€-Ticket?

Bei der Mitnahme von Fahrrädern oder Hunden ändert sich nicht viel. Es gelten die bisherigen Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Musste also bis jetzt eine Zusatzkarte gelöst werden, ist das auch nach Einführung des 49-Euro-Tickets der Fall.

Was passiert mit dem Semesterticket?

Eine einheitliche Regelung für das gesamte Land existiert auch wenige Wochen vor dem neuen Semester noch nicht.

In einigen Städten wird den Studierenden eine Upgrade-Lösung angeboten, zum Beispiel in Frankfurt, Darmstadt, Berlin, München, Hamburg und Köln. Durch eine zusätzliche monatliche Gebühr wird dort das Semesterticket zum Deutschland-Ticket upgegradet. Im Rest des Landes existieren Semesterticket und 49-Euro-Ticket als seperate Einheiten und können nicht kombiniert werden.

Am besten informierst du dich bei deinem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) deiner Universität über den aktuellen Stand der Dinge.

 

FAQ Semesterticket: Hier erfährst du, was du über das Studententicket wissen musst!

Semesterticket

Was kostet mich das Semesterticket?

Das Semesterticket ist im Semesterbeitrag enthalten. Das bedeutet, du bezahlst bei deiner Einschreibung bzw. Rückmeldung zum Semesterbeginn mit dem Solidarbeitrag auch einen Geldbetrag für dein Semesterticket. Der Semesterbeitrag ist je nach Uni unterschiedlich hoch, wobei du ungefähr mit 200€ bis 400€ rechnen solltest. Er wird genutzt, um Verwaltungskosten von Einschreibung und Rückmeldung zu decken sowie für andere Leistungen wie Mensen, Wohnheime, Beratungsstellen und Co. Dazu gehört auch das Semesterticket. Dieses erhältst du in der Regel aufgrund eines Vertrags zwischen der Studierendenschaft (ASta oder StuRa) und den entsprechenden Verkehrsunternehmen.

In manchen Städten ist durch den Solidarbeitrag das Semesterticket gänzlich abgedeckt, bei manchen gibt es ein sogenanntes 2-Komponenten-Modell, wo du dich durch die Zahlung des Solidarbeitrags zum Kauf des Studententickets berechtigst. Das ist zum Beispiel der Fall beim VVS-StudiTicket in Stuttgart.

Wo gilt mein Studiticket?

Grundsätzlich kannst du dein Semesterticket – in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis – für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), also etwa Bus, U-Bahn, Straßenbahn und Co. nutzen. Und das meist im gesamten Verkehrsverbund.

Da aber die Verträge individuell geschlossen werden, kann auch der Leistungsumfang der Tickets bzw. die Fahrtberechtigung für Studenten unterschiedlich ausfallen. In Regensburg beispielsweise gilt das Semesterticket lediglich für den RVV, dafür kannst du innerhalb des Netzes alle Verkehrsmittel nutzen. Mit anderen Semestertickets kannst du mit der Bahn ohne Zusatzticket durch das ganze Bundesland schippern (z.B. von der Uni Düsseldorf). Manchmal können jedoch nur bestimmte Verkehrsmittel genutzt werden. Am besten du informierst dich über die jeweiligen Regelungen bzw. Tarifbestimmungen für dein Semesterticket, zum Beispiel bei deinem Studentenwerk.

Da durch die Zahlung des Solidarbeitrags das Semesterticket in den meisten Fällen inbegriffen ist, reicht es manchmal schon, deinen Studentenausweis vorzuzeigen. In München etwa kannst du deinen gültigen Studierendenausweis mit aufgedrucktem MVV-Logo in Kombination mit einem Lichtbildausweis als Fahrkarte in bestimmten Zonen und Zeiten nutzen.

Ist das Semesterticket übertragbar?

Das Semesterticket ist nicht übertragbar, da es auf dich persönlich ausgestellt ist.

Muss ich das Semesterticket selbst bezahlen?

An den meisten Hochschulen wird das Semesterticket über ein sog. Solidarmodell finanziert. Das bedeutet, dass alle Studis – unabhängig von der Nutzung der Fahrkarte – pro Semester einen Pflichtbetrag bezahlen müssen, um von der vollen Leistung des Studententickets zu profitieren. Es gibt allerdings ein paar Gründe, die dich von dieser Pflicht befreien.

Kann ich den Betrag für das Semesterticket erstattet bekommen?

Ja, in Härtefällen ist eine Erstattung der Kosten möglich. Es gibt einige Punkte, die es ermöglichen, dass du einen entsprechenden Antrag auf Freistellung der Zahlung stellen kannst. Dies Kriterien können sich von Ort zu Ort leicht ändern, typische Beispiel dafür sind aber:

  • Du machst ein Urlaubssemester.
  • Du bist von einer schweren Behinderung betroffen bzw. aufgrund einer Behinderung kannst du die öffentlichen Verkehrsmittel gar nicht nutzen.
  • Du hältst dich für längere Zeit nachweislich nicht im Geltungsbereich auf (z.B. Auslandssemester).
  • Die Zahlung stellt für dich eine unzumutbare finanzielle Belastung dar (soziale Härte).
  • Du hast dich verspätet immatrikuliert oder du hast dich exmatrikuliert.
  • Dein Wohnort kann nicht mit den geltenden Verkehrsmitteln erreicht werden.

Dein Semesterticket gilt auch als Kulturticket!

Semesterticket

Vorbei sind die Zeiten, in denen du den Theaterbesuch und andere Kulturevents nach einem Blick in die Geldbörse mit einem müden Kopfschütteln ausschlagen musstest. Zumindest, wenn du in ausgewählten Städten wie Oldenburg, Paderborn, Braunschweig, Lüneburg oder Göttingen studierst. Denn an manchen deutschen Hochschulen hast du dank des Semestertickets die Möglichkeit, Vergünstigungen für kulturelle Veranstaltungen zu ergattern. Dann gilt der Studi-Fahrschein zugleich als Kulturticket.

Inwiefern es Kulturkooperationen gibt, in deren Rahmen Studenten und Studentinnen vergünstigten Zutritt zu einigen Kulturveranstaltungen bekommen – darüber informierst du dich am besten bei deiner Studierendenschaft, wie beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA), bzw. bei deiner Universität oder Fachhochschule.

Weitere Infos rund ums Studium findest du in unserem Magazin. Etwa wie du dein Studium erfolgreich finanzierst oder wie du im Studentenleben sparen kannst.



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