BAföG – Die wichtigsten Infos im Überblick!
Zugang zu Bildung sollte für alle frei und unabhängig von der finanziellen Situation sein. Die Realität sieht leider ein bisschen anders aus, denn so ein Studium kostet bekanntlich Zeit und Geld. Die Finanzierung bereitet auch dir Kopfzerbrechen? Die gute Nachricht: Es gibt eine staatliche Förderung, die dir helfen kann. Die Idee des BAföG ist eine bedarfsorientierte Unterstützung. Die schlechte Nachricht: Alles was dazugehört, von der Beantragung bis zur Rückzahlung, ist nicht gerade selbsterklärend. Aber kein Grund zur Verzweiflung! Damit du nicht die Orientierung verlierst, haben wir einen kleinen BAföG-Ratgeber für dich zusammengestellt.
Hier kommt unser BAföG FAQ!
Was interessiert dich besonders?
- Was ist das BAföG überhaupt?
- Einfach so? Wie bekomme ich das BAföG?
- Voraussetzungen: Wer bekommt BAföG?
- Wie läuft die Antragstellung ab?
- Wie viel Geld kann ich monatlich maximal bekommen?
- Muss ich die Förderung zurückgeben?
- Wann muss ich das zurückzahlen?
- Muss ich alles auf einmal zurückgeben?
Was ist das überhaupt?
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Es handelt sich also um ein Gesetz, welches die Ausbildungsförderung für Schüler und Studenten regelt. Bei der Ausbildung kann es sich um ein Studium in Deutschland oder im Ausland, eine Ausbildung oder ein Praktikum handeln.
Wie bekomme ich das?
Die Ausbildungsförderung laut BAföG bekommst du leider nicht einfach auf dein Konto überwiesen, du musst zuerst einen Antrag stellen. Aus diesem errechnet sich dann, ob du einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung hast und wenn ja, wie viel Geld dir monatlich zusteht.
Wer bekommt BAföG?
Gute Neuigkeiten: Die Altersgrenze wurde 2022 deutlich angehoben! Wer BAföG beziehen will, darf zu Beginn seiner Ausbildung nun nicht älter als 45 Jahre alt sein. Das sind ganze 15 Jahre mehr als vorher.
Der Anspruch errechnet sich zudem aus deinem persönlichen Vermögen (sog. Vermögensfreibetrag) (bist du beispielsweise im Besitz einer Wohnung, von Sparverträgen etc.?), dem Einkommen deiner Eltern (Einkommensfreigrenze) und in manchen Fällen auch dem deiner Geschwister. Auch diese Beträge wurden mit der BAföG-Reform nach oben korrigiert.
Aber auch andere Faktoren werden miteinbezogen: Wie hoch ist deine Miete? Studierst du im Ausland? Bezahlst du Studiengebühren? Bekommst du ein Stipendium?
Wenn du selbst errechnen möchtest, wie hoch deine Förderung ungefähr ausfallen wird, dann kannst du das mithilfe des BAföG-Rechners tun.
Wie läuft die Antragstellung ab?
BAföG beantragen ist leichter als es sich zunächst anhört. Für deinen Antrag reicht mit der Novellierung das Einrichten eines einfachen Nutzerkontos aus und der digitale Antrag kann direkt abgeschickt werden. Mehr Infos und den Link zur Antragstellung holst du dir auf der Homepage des BAföGs.
Wie viel Geld kann ich monatlich maximal bekommen?
Mit der Verkündung des 27. BAföG-Änderungsgesetzes am 21. Juli 2022 im Bundesgesetzblatt steigen die individuellen Förderungsbeträge deutlich: Der Höchstsatz des BAföG wird von 861€ auf 934€ erhöht.
Muss ich die Förderung zurückgeben?
Ja, teilweise. Das BAföG besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Einfacher gesagt: Die Hälfte bekommst du geschenkt und den Rest musst du zurückzahlen. Allerdings liegt der zu zahlende Höchstbetrag bei 10.010€.
Seit der BAföG-Reform 2019 gilt in Sachen Rückzahlung: Wer 77 Monatsraten getilgt hat, ist zukünftig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch das Darlehen war. Die Regelrate für die Rückzahlung beträgt 130€. Wer das Darlehen trotz allen Bemühens nicht tilgen konnte, ist nach 20 Jahren schuldenfrei (mit der Novellierung wird das vermutlich ohne Antrag automatisch passieren).
Wann muss ich das zurückzahlen?
Nach der Förderungshöchstdauer hast du noch fünf Jahre Zeit, bevor du mit der Rückzahlung der Förderung beginnen musst. Falls dein Einkommen nicht hoch genug sein sollte, kannst du eine vorübergehende Befreiung beantragen. Das bedeutet, dass du erst ein Jahr später mit der Rückzahlung beginnst. Die Beantragung einer Freistellung ist möglich, wenn du nach Einsetzen der Rückzahlungspflicht so wenig verdienst, dass dein monatliches Einkommen den neu geltenden Freibetrag von 1.605€ nicht um mindestens 42€ übersteigt.
Der Freistellungsantrag kann formlos beim BVA gestellt werden. Das ist auch online unter www.bafoegonline.bva.bund.de möglich.
Muss ich alles auf einmal zurückgeben?
Nein, eine Ratenzahlung ist möglich. Vierteljährlich sind mindestens 390€ fällig und die Rückzahlung darf höchstens über einen Zeitraum von 20 Jahren andauern. Falls dein Nettoeinkommen allerdings nur knapp über dem besagten Einkommensfreibetrag liegt, werden deine Raten nach unten angepasst bzw. ausgesetzt: Individuell kann ggf. zeitweise auch nur eine geringere Rate von mindestens 42€ geschuldet sein.
Das war unser handlicher Ratgeber rund um das Thema BAföG. Wer sich einmal den Weg durch das (zum Glück mit der Reform etwas weniger gewordene) bürokratische Dickicht geschlagen hat, der wird sehen, dass die Hartnäckigkeit sich lohnt.
Wenn du noch weitere Tipps rund ums Studieren benötigst, lies auch in unsere Artikel rund ums Semesterticket oder der GEZ rein. Und falls du noch mehr Fragen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz hast, schau doch mal online auf der BAföG-Website vorbei.