GEZ-Ratgeber für Studenten: Alle Infos auf einen Blick!

GEZ-Ratgeber für Studenten: Alle Infos auf einen Blick!


30.03.2024 · Evergreen, Finanzen · von Sarah

Sein schlechter Ruf eilt ihm voraus. Man munkelt gar, manch ein Student öffnet bei unerwartetem Klingeln nicht einmal die Tür vor lauter Angst. Richtig, die Rede ist vom Rundfunkbeitrag. Aber muss ich als Student überhaupt die berüchtigten GEZ-Gebühren zahlen oder profitiere ich von einer Befreiung? Wir haben uns schlau gemacht und dir einen Ratgeber mit allen wichtigen Infos rund um die Rundfunkgebühr zusammengestellt. Damit gibt es garantiert keine bösen Überraschungen!

Du interessierest dich für ein ganz bestimmtes Thema? Mit unserer Schnellwahl springst du direkt zum für dich relevanten Unterpunkt:

Allgemeines zum Rundfunkbeitrag

GEZ: Allgemeines zu den Rundfunkgebühren

Schlechter Ruf hin oder her, der Rundfunkbeitrag hat ja auch einen Sinn. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über diese vom sog. Beitragsservice erhobenen Gebühren. In Deutschland zählen zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Sender wie die ARD (inkl. regionaler Sender wie z.B. NDR, SWR, WDR u.a.) und das ZDF sowie das Deutschlandradio.

Die Höhe des Rund­funk­beitrags beträgt seit einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im August 2021 18,36€ im Monat. Die Gebühr wird auf Basis eines soli­darischen Modells erhoben. Das bedeutet: Unabhängig davon, ob man nun Rundfunkgeräte wie Radio und Fernseher nutzt oder nicht, man wird monatlich zur Kasse gebeten. Das Ziel dabei ist es, eine möglichst große Gerech­tigkeit bei der Finanzierung zu gewähr­leisten.

Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrich­tungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder von dem vielfältigen Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender profitieren kann – so nachzulesen in den Erläuterungen zum Solidarmodell. Damit besteht in Deutschland eine Beitragspflicht, die sich auf den Rund­funk­beitrags­staatsvertrag stützt.

Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung zu zahlen. Die Anzahl empfangsbereiter Geräte spielt dabei keine Rolle. In jedem Haushalt – z.B. in einer WG – muss nur ein Beitragszahler – etwa dein Mitbewohner – angemeldet sein, um die in Deutschland zu zahlende Gebühr für den Rundfunk zu entrichten. Mehr dazu und zur Befreiung weiter unten.

Begleichen kann man die Gebühren übrigens per Lastschriftverfahren oder Überweisung. Zur Auswahl stehen dabei folgende Zahlungsrhythmen: vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich.

Jede Regel hat aber bekanntlich ihre Ausnahme. Wir verraten dir, wie du als Student auch bei der GEZ-Gebühr gut davon kommst und diese sogar komplett umgehen kannst, indem du dich vom Rundfunkbeitrag befreien lässt.

Wie kann ich mich als Student von den Rundfunkgebühren befreien lassen?

Befreiung von den GEZ-Gebühren

Du bekommst BAföG? Falls du jetzt auch noch in einer eigenen Wohnung und somit nicht mehr bei den Eltern wohnst, dann herzlichen Glückwunsch! Du kannst dich von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Das geht übrigens auch, wenn du eine Ausbildung machst und Berufsausbildungsbeihilfe erhältst. Absolventen eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Erasmus-Studenten oder andere Stipendiaten hingegen sind grundsätzlich beitrags­pflichtig.

Für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag musst du lediglich den entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Nachweise einreichen. Die Bearbeitung dauert allerdings ein bisschen. Deshalb im Zweifelsfall lieber früher als später beantragen. Zudem können auch Menschen mit Behinderung von den Gebühren befreit werden. Mehr dazu findest du in der Übersicht unter rundfunkbeitrag.de. Ebenfalls gut zu wissen: Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann auch bis zu drei Jahren rückwirkend gewährt werden.

Sobald dein Antrag erfolgreich bearbeitet und genehmigt wurde, kannst du dich über eine Befreiung freuen. Diese dauert in der Regel entsprechend des eingereichten Leistungs­bescheides an, wobei der Zeitraum der Befreiung auf max. drei Jahre festgelegt wird. Falls du in dieser Zeit plötzlich keine Grundlage für die Befreiung mehr vorweisen kannst – fällt also z.B. eine Sozialleistung wie BAföG weg – solltest du dies wiederum über das entsprechende Online-Formular bekannt geben.

Übrigens bist du ebenfalls zu einer Bekanntgabe beim Beitragsservice verpflichtet, wenn sich deine Daten, deine Bankverbindung oder gar dein Wohnort ändern. Falls z.B. ein Umzug ansteht, musst du deinen Wohnsitz auch beim Beitragsservice ummelden. Das entsprechende Formular zur Änderung deiner Daten findest du hier.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag in der WG

Rundfunkgebühren in der WG

Nun schauen wir uns an, wie der Rundfunkbeitrag in Deutschland in einer WG bzw. bei mehreren Mitbewohnern geregelt ist und wie es sich hier mit der Befreiung von der GEZ verhält. Dabei dürfte dich die folgende Frage besonders interessieren:

Muss jeder Mitbewohner Rundfunkgebühren zahlen?

Generell gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag. Eine Wohngemeinschaft mit mehreren Mitbewohnern zahlt den Rundfunkbeitrag in Deutschland also nur einmal, unabhängig davon wie viele empfangsbereite Geräte sich in der WG befinden. Aber Achtung: Befreit sich hingegen ein Bewohner von den Gebühren, gilt die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nicht automatisch für alle Mitbewohner.

GEZ in der eigenen Wohnung und im Studentenwohnheim

GEZ in der eigenen Wohnung & im Studi-Wohnheim

So eine eigene Wohnung ist etwas Schönes, vor allem wenn man den Trubel in Wohngemeinschaften eher anstrengend findet. In Sachen GEZ-Beitrag kann das allerdings ein Nachteil für dich sein, weil es eben keine Mitbewohner gibt, die einen Teil der Gebühr übernehmen können. Das heißt für dich, dass du leider verpflichtet bist, den vollen Betrag von 18,36€ im Monat zu bezahlen. Bedenke aber natürlich auch hier die Möglichkeit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag!

Hauptwohnung oder Zweitwohnsitz? Auch hier bietet sich ein gewisses Schlupfloch. Denn: Die Inhaber von einer Neben­wohnung können sich unter bestimmten Voraus­setzungen von der Rundfunkbeitragspflicht für die Zweitwohnung befreien lassen – mehr dazu hier.

Und wie sieht es mit der Rundfunkgebühr im Studentenwohnheim aus? Wenn dein Zimmer im Studi-Wohnheim von einem allgemein zugänglichen Flur abgeht, dann gilt es bereits als eigene Wohnung und du musst den vollen monatlichen Betrag von 18,36€ bezahlen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du eine eigene Küche oder sanitäre Anlagen in deinem Zimmer hast.

Wenn deine Unterbringung im Wohnheim Teil einer Wohngruppe ist, in der mehrere Zimmer zusammengefasst werden, dann hast du Glück gehabt! In diesem Fall nämlich gilt dieselbe Regelung wie in einer Wohngemeinschaft – die Gebühr ist nur einmalig und nicht pro Kopf fällig.

Rundfunkgebühren bei den Eltern

GEZ bei den Eltern

Du wohnst noch bei deinen Eltern? Auch hier kommt es wieder darauf an, wie deine individuelle Wohnsituation geregelt ist. Wer in derselben Wohnung wie die Eltern gemeldet ist, kann sich aus der Affäre ziehen und die Rundfunkgebühren umgehen – hier müssen die Eltern für den Rundfunkbeitrag aufkommen.

Wenn du allerdings eine eigene Wohnung – etwa im Haus deiner Eltern – bewohnst, dann gilt die monatliche Abgabe leider auch für dich und du kannst der GEZ nur schwer entkommen!

Werden die Rundfunkgebühren irgendwann abgeschafft?

Abschaffung der Rundfunkgebühren?

Viele hoffen darauf, hier und da wird darüber immer wieder gemunkelt, aber werden die GEZ-Gebühren tatsächlich abgeschafft? Leider nein! Zumindest wohl nicht in naher Zukunft. Die Einnahmen in Milliardenhöhe sind schließlich die Hauptfinanzierungsquelle für die öffentlich-rechtlichen Sender. Auch eine Neuregelung ist immer wieder im Gespräch, so etwa der sog. Indexbeitrag, bei dem die Gebühr an die Inflationsrate angepasst werden würde. Bisherige Verhandlungen dazu waren aber ohne Erfolg.

Das war unser Überblick mit den wichtigsten Infos zum Rundfunkbeitrag. Weitere Informationen dazu findest du außerdem unter www.rundfunkbeitrag.de.

Übrigens: Bist du GEZ-befreit, hast du Anspruch auf ein verbilligtes Amazon Prime-Abonnement, auch nachdem dein Prime Student-Abo abgelaufen ist! In unserem dazugehörigen Artikel  klären wir die wichtigsten Fragen darüber, alle weiteren Infos und den Link zur Anmeldung findest du übrigens gleich hier auf Amazon.

Wer sich sonst ein bisschen schlau machen möchte rund um finanzielle Themen, dem sei ein Blick in unser Magazin empfohlen. Dort findest du etwa Artikel zu Kosten und Finanzierung deines Studiums sowie eine kleine Ideenliste für den Fall, dass dein BAföG dich finanziell nicht über die Runden bringt. Wer sich über Versicherungen für Studenten informieren möchte, wird ebenfalls fündig. Genauso wie WG-Gründer in spe – in unserem FAQ zur WG-Gründung erfährst du alles zu Mietrecht, Provision und Co.



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