Geldnot durch Covid-19: Die Überbrückungshilfe für Studierende

Geldnot durch Covid-19: Die Überbrückungshilfe für Studierende


01.04.2021 · Finanzen · von Dewi

Bereits seit letztem Sommer können Studierende, die sich aufgrund der Corona-Pandemie in einer akuten finanziellen Notlage befinden, eine Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studentenwerk bzw. Studierendenwerk beantragen. Wir verraten dir, was du zu der Finanzhilfe der Bundesregierung wissen musst.

Job weg wegen Corona? Dann nutze jetzt die Überbrückungshilfe für Studenten!

Überbrückungshilfe für Studenten

Schon im vergangenen Jahr war die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ein wichtiges Thema. Seit Juni 2020 sind mehr als 460.000 Anträge beim Deutschen Studentenwerk (DSW) eingegangen, mehr als 300.000 Anträge wurden positiv beschieden.

Den Zuschuss kannst du in einer pandemiebedingten Notlage auch weiterhin beantragen und zwar noch bis Ende September 2021, also bis zum Ende des aktuellen Sommersemesters. Die entsprechenden Online-Anträge müssen jeweils für einen Monat gestellt werden.

Mit dem Corona-Zuschuss soll für Studenten, die auf unmittelbare Hilfe angewiesen sind, ein Sicherheitsnetz geschaffen werden. Tatkräftig unterstützt wird das Vorhaben wie schon erwähnt vom Deutschen Studentenwerk.

FAQ zur Nothilfe für Studierende: Alle Antworten auf einen Blick!

FAQ Überbrückungshilfe für Studenten

Wer hat ein Anrecht auf die Überbrückungshilfe für Studenten?

Antragsberechtigt sind Studierende aus dem Inland sowie aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage.

Nicht antragsberechtigt sind hingegen Studierende an Verwaltungsfachhochschulen oder Bundeswehrhochschulen, Studierende im berufsbegleitenden Studium bzw. dualen Studium, Gasthörer/innen sowie Studierende an staatlich nicht anerkannten Hochschulen.

Was sollte ich bei der Überbrückungshilfe beachten?

Das verrät die Checkliste des Deutschen Studentenwerks (PDF-Download).

Checkliste Überbrückungshilfe

Quelle: Deutsches Studentenwerk

Wo stelle ich den Antrag auf Überbrückungshilfe?

Als Student in Geldnot kannst du einen Online-Antrag für die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Und zwar unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de!

Wie hoch ist die Nothilfe für Studierende?

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100€ und 500€ als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für einen Monat beantragt werden.

Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragstellung. Dabei staffelt sich die Finanzhilfe für in Not geratene Studenten wie folgt:

  • Kontostand weniger als 100€ => 500€ Überbrückungshilfe
  • Kontostand zwischen 100€ und 199,99€ => 400€ Überbrückungshilfe
  • Kontostand zwischen 200€ und 299,99€ => 300€ Überbrückungshilfe
  • Kontostand zwischen 300€ und 399,99€ => 200€ Überbrückungshilfe
  • Kontostand zwischen 400€ und 499,99€ => 100€ Überbrückungshilfe

Wann erhalte ich den Corona-Zuschuss aus der Überbrückungshilfe?

Du kannst dich jederzeit auf dem Portal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de einloggen und nachsehen, wie der Bearbeitungsstand deines Antrags beim für dich zuständigen Studenten- oder Studierendenwerk aussieht.

Muss der Zuschuss zurückgezahlt werden?

Nein. Bei der Überbrückungshilfe handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Wen kann ich bei Fragen zur Überbrückungshilfe kontaktieren?

Bei Fragen kannst du dich an die BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe wenden.

  • Telefon: 0800 26 23 003
  • E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de

Antworten auf die wichtigsten Fragen findest du zudem online im FAQ der Studentenwerke.

Erklärung der Bundesbildungsministerin zur Überbrückungshilfe

Geldnot durch Corona

Zum Finanzpaket für Studenten erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek zum Startschuss der Überbrückungshilfe im Juni 2020 in einer gemeinsamen Presseaussendung des BMBF und DSW folgendes:

„Die Corona-Pandemie hat in Deutschland die gesamte Gesellschaft erfasst. Ziel der Bundesregierung ist es, Härten für die Menschen in Deutschland abzufedern und so gut wie möglich durch diese schwere globale Krise durchzukommen. Dies gilt auch für Studierende.

Mir ist bewusst: viele Studierende haben ihre Jobs verloren, bei vielen ist die Unterstützung durch ihre Familie weggebrochen. Deshalb habe ich von Beginn der Pandemie an umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um Härten für Studierende abzufedern. Wir haben ein Paket geschnürt, das neben Anpassungen des BAföG eine Überbrückungshilfe mit zwei Sicherungsnetzen umfasst. Das ist ein umfassendes Paket, das der aktuellen Ausnahmesituation entspricht.

Im BAföG habe ich bereits im März per Erlass klarstellen lassen, dass BAföG-Geförderte keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Verdienen die Eltern pandemiebedingt weniger, kann ein Aktualisierungsantrag für den laufenden BAföG-Bewilligungszeitraum gestellt werden. Die Anrechnungsregeln im BAföG haben wir angepasst: Wer in der aktuellen Krise in systemrelevanten Branchen unsere Gesellschaft unterstützt, behält damit seine volle BAföG-Förderung.

Zudem haben wir für betroffene Studierende eine Überbrückungshilfe geschaffen. Das größte Sicherungsnetz ist der bewährte KfW-Studienkredit, der grundsätzlich jedem Studierenden stabile und schnelle Unterstützung bietet. Dieser ist bereits seit Mai bis Ende März 2021 für alle zinslos gestellt und seit Juni für ausländische Studierende geöffnet, die bislang nicht antragsberechtigt waren. Viele Studierende haben dieses Angebot genutzt: Im Mai hat sich die Zahl der Anträge im Vergleich zum April mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Finanzvolumen im Mai von über 167 Millionen Euro. Auch die rund 60.500 Studierenden, die schon bisher einen Studienkredit bezogen haben, werden durch die Zinsvergünstigung bis Ende März 2021 entlastet. Das ist Hilfe, die spürbar im Portemonnaie der Betroffenen ankommt.

Seit 1. Juni können auch ausländische Studierende den KfW-Studienkredit beantragen. Das betrifft Bürger von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich seit weniger als drei Jahren in Deutschland aufhalten. Für diese Gruppe konnte es erst etwas später losgehen, weil die Antragstechnik erst entsprechend angepasst werden musste. Auch das gab es noch nicht. Mir ist es wichtig, dass ausländische Studierende in Deutschland in Notlagen nicht allein gelassen werden. Die hohen Antragszahlen dieser Zielgruppe in den ersten Tagen zeigen, dass es richtig war, den KfW-Studienkredit für Studierende aus dem Ausland zu öffnen.

Nun spannen wir das zweite Sicherungsnetz der Überbrückungshilfe auf. Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützen wir nachweislich besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingt akuter Notlage. Anträge können ab diesem Dienstag online gestellt werden. Das BMBF hat dafür 100 Millionen Euro bereitgestellt. Geprüft und bearbeitet werden die Anträge vor Ort, bei den Studenten- und Studierendenwerken. Ich danke allen Beteiligten im Deutschen Studentenwerk und den Studierendenwerken im ganzen Land für ihre Arbeit beim Aufspannen dieses Sicherungsnetzes. Insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 57 Studenten- und Studierendenwerken bin ich dankbar für ihren Einsatz und den Kraftakt, den die Beratung und Bearbeitung bedeutet. Ihnen allen danke ich von Herzen, dass sie für die Studierenden da sind.

Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Wir nehmen die Sorgen und Nöte von Studierenden ernst. Deshalb haben wir ein einmaliges Unterstützungspaket für sie geschnürt. Denn wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.“

Die Corona-Zuschüsse im Zuge der Überbrückungshilfe können online beantragt werden! Eigens dazu steht ein bundesweit zugängliches, einheitliches Online-Tool zur Verfügung.



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